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Explosionsschutz – Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten
Der Flammpunkt (DIN 51 755, EN 22 719) gibt die Temperatur an, bei der die Atmosphäre über der Flüssigkeit entflammbar wird. Die untere Explosionsgrenze (DIN 51 649) wird bereits 5 bis 15 K unter dem Flammpunkt überschritten. Für lösemittelhaltige Gemische beschreibt der untere Explosionspunkt die Grenztemperatur, unterhalb der eine explosionsfähige Atmosphäre auszuschließen ist. Mit Unterschreiten der Sauerstoffgrenzkonzentration kann sich keine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Die Kenngrößen sind von der Temperatur und dem Druck abhängig. Sofern die Berechnung des Explosionsdruckes und der Explosionsgrenzen nicht ausreichend genau ist, bestimmen wir diese bis zu einer Temperatur von 250 °C und einem Druck von 100 bar.
Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, bei der ein Stoff an einer heißen Oberfläche gerade noch entzündet wird (DIN 51 794)
Leistungskatalog
Grundprüfung für die Klassifizierung eines Gases
- Entzündlichkeit/Explosionsbereich (DIN 51 649) drucklos
- Bestimmung eines Explosionsbereiches bis p < 300 bar, T < 300 °C
- Zündtemperatur, Dreifachbestimmung (DIN 51 794)
Ergänzende sicherheitstechnische Untersuchungen an Gasen und Dämpfen
- Explosionsgrenze (DIN 51649) unten oder oben drucklos
- Explosionsgrenze (DIN 51649) unten oder oben drucklos
- Bestimmung eines Explosionsbereiches bis p < 300 bar, T < 300 °C
- Sauerstoffgrenzkonzentration auch bei erhöhtem Druck und Temperatur
- Explosionskenndaten: pmax und KG-Wert
Auftragsformular, Word-Dokument
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