Was sagen die Richtlinien RoHS und WEEE sowie das ElektroG?
RoHS steht für "Restriction of the Use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment". Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie verbietet folgende Bestandteile in Elektro- und Elektronikgeräten:
Von dieser Richtlinie erfasste Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten:
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
10. Automatische Ausgabegeräte
11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind.
WEEE steht für "Waste of Electrical and Electronic Equipment". Die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte regelt die Sammlung, Trennung und Behandlung von Elektronikschrott.
Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
In Deutschland werden die RoHS- und die WEEE-Richtlinien mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG umgesetzt. Dieses Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 24.03.05 in Kraft getreten.